Ab 1. Juli: Alleinerziehende sollen länger Unterhalt bekommen


In Zukunft mehr Kleingeld im Portemonnaie für Alleinerziehende. Symbolfoto: Christoph Böttcher (Archiv)
In Zukunft mehr Kleingeld im Portemonnaie für Alleinerziehende. Symbolfoto: Christoph Böttcher (Archiv) | Foto: Christoph Böttcher

Salzgitter. Bund und Länder haben sich nach zähem Ringen im Januar dieses Jahres auf die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) für Alleinerziehende geeinigt. Die Änderungen treten zum 1. Juli in Kraft, und verbessern die finanzielle Stellung von Alleinerziehenden.


Bisher stand die Mutter oder der Vater nämlich schlecht da, wenn der von der Familie getrennte Ex-Partner nicht für das gemeinsame Kind zahlte. Mit der Gesetzesreform, die den Bundestag und Bundesrat passierte, wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben und unter bestimmten Voraussetzungen kann für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren ein Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Dieser Anspruch für ältere Kinder bis 18 Jahren wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

UVG in Salzgitter


In Salzgitter ist ein UVG-Antrag bei der Stadt beim Fachdienst für Kinder, Jugend und Familie zu stellen.

Adresse:
Joachim-Campe-Straße 9-11, 38226 Salzgitter

Telefon: 05341 / 839-4517
Telefax: 05341 / 839-4951
E-Mail: kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de

Erforderliche Unterlagen



  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel

  • Meldebestätigung beziehungsweise Melderegisterauskunft

  • Scheidungsurteil

  • Schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt

  • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung

  • gegebenenfalls amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)

  • Einkunftsnachweise wie zum BeispielKindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

  • Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden.


DerAntrag auf Unterhaltsvorschuss kann auch digital amComputer herunterladen ausgefüllt werden. Der unterschriebenen Antrag muss dann an die zuständige Stelle geschickt werden. Dem Antrag ist das unterschriebene Merkblatt beizufügen.

Link zum Antrag


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