Bauarbeiten auf der A 39 gehen weiter


Entwurf: Niedersächsische Landesbehörde
Entwurf: Niedersächsische Landesbehörde

Salzgitter. Mit einer Fortführung der Bauarbeiten an der neuen Tank- und Rastanlage in Salzgitter auf der A 39 ist ab Mitte Mai zu rechnen, teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - mit.


"Der Abschluss einer Vereinbarung über den Weiterbau der Anlage soll", so die Landesbehörde, "zwischen der Straßenbauverwaltung und dem bauausführenden Unternehmen kurzfristig erfolgen." Die Verhandlungen scheinen diesbezüglich so gut wie abgeschlossen zu sein. Die gesamte Tank- und Rastanlage soll bis Ende des Jahres fertiggestellt werden und die Verkehrsfreigabe noch im Dezember 2017 erfolgen, betont die Landesbehörde.

Hintergrund:


Aufgrund der bekannten Problematik des im Unterbau verbauten Schlackematerials, das unter Zutritt von Wasser zum Quellen neigt, musste die Planung der Anlage in Teilen überarbeitet werden. Im Wesentlichen ging es darum, den Schlackekörper vor dem Zutritt von Wasser von oben und von den Seiten her zu schützen. Die Oberfläche der Anlage muss dementsprechend umfangreicher abgedichtet werden, als das in der ursprünglichen Planung vorgesehen war. Gegenüber der ursprünglichen Planung müssen daher zum Beispiel einige Grünflächen an andere Stelle verschoben werden. Die geänderte Planung wird aktuell mit der Planfeststellungsbehörde und den Trägern öffentlicher Belange planungsrechtlich abgesichert.

Bereits Ende 2013 haben die Bauarbeiten für die neue Tank- und Rastanlage Salzgitter an der Autobahn 39 je Richtungsfahrbahn begonnen. Sie dient als Ersatz für die in absehbarer Zeit bei Rüningen entfallende Rastanlage. Auf Nord- und Südseite der A 39 entstehen auf jeweils 500 Metern Länge Stellplätze für 78 Pkw, 47 Lkw und fünf Busse. Zusätzlich zu diesen Vorgaben werden Stellplätze für Behinderte sowie (zwischen 18 Uhr und 8 Uhr) Frauenstellplätze in der Nähe des Raststättengebäudes ausgewiesen. Darüber hinaus werden Flächen für Ruhe und Bewegung im Freien vorgesehen.

Die Abstände zu den folgenden Rastanlagen liegen, bei einem Wegfall der Anlage in Rüningen, zwischen 32 und 58 Kilometern.


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