Baugebiet Grasstieg Süd: Spielstraße oder Tempo-30?

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Die Ausweisung als Spielstraße wäre eine der möglichen Varianten. Symbolfoto: Eva Sorembik
Die Ausweisung als Spielstraße wäre eine der möglichen Varianten. Symbolfoto: Eva Sorembik | Foto: Eva Sorembik

Lehre. Die abschließende Planung für das Baugebietes Grasstieg Süd liegt in den letzten Zügen. Erörtert werden muss noch die genaue Verkehrsführung, beziehungsweise Beruhigung. Darüber wird der Ortsrat Beienrode am 24. April diskutieren.


Wie die Verwaltung in einer aktuellen Vorlage zur bevorstehenden Sitzung angibt, wurde geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, eine funktionierende Verkehrsfläche in dem zukünftigen Wohngebiet zu definieren. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die Bauweise gelegt.

Klar definierte Gehwege


Die im Baugebiet zur Verfügung stehende Verkehrsfläche soll den Ansprüchen an modernen Wohn- und Lebensräumen, entsprechen. Der hier gewählte Ausbaustandard entspricht dabei einer Straßenbreite von sechs Metern, wobei die Gosse zirka 1,10 Meter vom Außenbord in Richtung Straßenfläche angelegt wird. In vergleichbaren Baugebieten im Gemeindegebiet wurde in den vergangenen Jahren eine Zone 30 ohne Fußweg angelegt. Dies führe immer wieder zu Irritationen, wo geparkt wird und wo sich der Fußweg befindet.

Um hier ein klare Verkehrsführung zu definieren, ist seitens der Planer der Ansatz des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ verfolgt worden. Dieser Ansatz wurde bereits auf der Ortsratssitzung im Februarden Ortsratsmitgliedern vorgestellt. Daraufhin wurden Anfragen und Anregungen der Anwohner aufgegriffen und drei Möglichkeiten erarbeitet.

Variante 1: Verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“)
Hier gibt es keine Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg, sondern eine einheitliche Mischfläche, die für beide Verkehrsarten gleichberechtigt nutzbar ist. Im Bedarfsfall hat der Fußgängerverkehr Vorrang. Die einzige Abgrenzung stellen markierte Parkflächen dar, nur in diesen Flächen ist das Parken erlaubt. Darüber hinaus sind im Verkehrsberuhigten Bereich auch Kinderspiele „auf der Straße“ erlaubt.

Variante 2: Tempo 30-Zone ohne Gehweg
Bei dieser Variante würde der Ausbau ähnlich erfolgen, wie bei Variante 1, lediglich Parkflächen wären hier nicht ausgewiesen. Das Parken wäre am Fahrbahnrand erlaubt, sofern nicht eine Grundstückszufahrt oder ähnliches beeinträchtigt wird. Die Gesamtzahl der Flächen, auf denen das Parken möglich wäre, würde ähnlich ausfallen. Der Fußgängerverkehr müsste auf der Fahrbahn stattfinden, wobei der Fahrverkehr bevorrechtigt ist.

Variante 3: Tempo 30-Zone mit Gehweg
Bei dieser Variante würde ein Gehweg mit einer Breite von zirka 1,10 Meter vorhanden sein. Dadurch verringert sich die verbleibende Restfahrbahnbreite auf zirka 5 Meter, weswegen am Fahrbahnrand nur noch Fahrzeuge parken könnten, die eine maximale Breite von 1,85 Meter (inklusive Außenspiegel) vorweisen. Der Fußgängerverkehr würde auf dem Gehweg stattfinden.

Der Ortsrat willsich in seiner kommenden Sitzung für eine Variante entscheiden, die möglichst viele der Bedürfnisse berücksichtigt.


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