BGE: Dr. Thomas Lautsch wird technischer Geschäftsführer


Dr. Thomas Lautsch wird technischer Geschäftsführer. Foto: Alexander Panknin; Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
Dr. Thomas Lautsch wird technischer Geschäftsführer. Foto: Alexander Panknin; Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) | Foto: Alexander Panknin; Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)

Peine. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat als Gesellschafter der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) mit Wirkung zum heutigen Freitag Dr. Thomas Lautsch zum technischen Geschäftsführer berufen.


Dr. Lautsch ist seit 2014 Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE). In dieser Position verantwortet der 56-jährige seit Januar 2015 die technischen Bereiche der Unternehmensgruppe. Dr. Lautsch ist Diplom-Ingenieur für Bergbau.

Mit Dr. Lautsch ist die Geschäftsführung der BGE komplett. Die weiteren Geschäftsführer der BGE sind Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende), Dr. Ewold Seeba (stellvertretender Vorsitzender) und Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer).

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumwelt-ministeriums. Sie hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle.

Die privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft des Bundes wird neue Möglichkeiten nutzen, um die Projektziele effektiver zu erreichen. In der Gesellschaft werden fachliche Expertisen gebündelt und Synergien genutzt. Noch in diesem Jahr werden zu diesem Zweck die DBE sowie die Asse-GmbH mit der BGE verschmolzen. Damit wird sichergestellt, dass der Bereich der Endlagerung vollständig in staatlicher Verantwortung bleibt. Oberste Priorität haben auch weiterhin Sicherheit und Kompetenz.


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