Briefwahl: Unterlagen online bis zum 10. Oktober beantragbar


In begründeten Ausnahmefällen kann am Wahlsonntag bis 15 Uhr vom Briefwahlrecht gebrauch gemacht werden. Symbolbild: Nick Wenkel
In begründeten Ausnahmefällen kann am Wahlsonntag bis 15 Uhr vom Briefwahlrecht gebrauch gemacht werden. Symbolbild: Nick Wenkel | Foto: Nick Wenkel

Salzgitter. Wie die Stadt mitteilt, ist es nur noch bis zum 10. Oktober möglich, online Briefwahlunterlagen zu beantragen. Danach könne eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden. Bis einschließlich Freitag könne jedoch noch unmittelbar in den Briefwahlbüros gewählt werden.


Bis zum heutigen Montag seien bereits über 6.400 Briefwahlanträge bearbeitet worden - somit wesentlich mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt bei der Landtagswahl 2013.

Wegen der Postlaufzeiten wird allen Interessierten generell geraten, Briefwahl ab Donnerstag nur noch direkt in den Briefwahlbüros zu beantragen und abzuholen.

Unter Vorlage eines Personaldokuments und der übersandten Wahlbenachrichtigung kann noch bis Freitag unmittelbar in den Briefwahlbüros gewählt werden.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Bürger-Center Salzgitter-Bad erfolgt zu den dortigen Öffnungszeiten:


  • Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr


  • Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 18.00 Uhr



Das Briefwahlbüro in Lebenstedt befindet sich im Sitzungszimmer 66 (Atrium 1. Stock) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:


  • Montag und Donnerstag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr


  • Dienstag 8.00 Uhr - 15.00 Uhr


  • Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr



Die Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann auch durch andere Personen erfolgen, wenn diese dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Briefwahlbüros sind barrierefrei zu erreichen.

Briefwahl am Wahlsonntag in Ausnahmefällen


Am Wahlsonntag kann in begründeten Ausnahmefällen noch bis 15.00 Uhr vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht werden. Für Rückfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05341 / 839-3665 zur Verfügung.

Das Wahlbüro weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 18.00 Uhr, im Hausbriefkasten des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt vorliegen müssen. Spezielle Leerungen der Briefkästen der Deutschen Post AG erfolgen nicht.

Für erst am Freitag oder Samstag in die Postkästen eingeworfene Briefwahlunterlagen besteht deshalb die Gefahr, dass sie nicht mehr rechtzeitig zur Auszählung ankommen. Da die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Sonntag in den Wahllokalen nicht möglich ist, wird deshalb empfohlen diese ab Freitag nur noch direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt einzuwerfen.

Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung


Wer am Wahlsonntag seine Wahlbenachrichtigung nicht auffinden kann, kann trotzdem wählen. Es kommt nämlich allein auf die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals an. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen.

Weiterhin teilt das Wahlbüro mit, dass sämtliche Wahllokale bis auf die in Groß Mahner, Immendorf, Reppner, Calbecht, Engerode, Lobmachtersen, Bleckenstedt, Lichtenberg, Salder, Barum, Watenstedt sowie die Grundschule in Thiede barrierefrei erreichbar sind. Die Wahlvorstände dort sind jedoch gehalten behinderten Wählern zu helfen.


mehr News aus Salzgitter