Checklist für das Abbrennen von Osterfeuern


In ein paar Wochen brennen wieder die Osterfeuer. Foto: Sina Rühland
In ein paar Wochen brennen wieder die Osterfeuer. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Salzgitter. Bald erhellen wieder Osterfeuer den Abendhimmel. Damit die Feuer problemlos abbrennen können, sind einige Hinweise zu beachten. Außerdem muss das Osterfeuer beantragt werden.


Es darf ausschließlich Baum- und Strauchschnitt beziehungsweise unbehandeltes Holz verbrannt werden, das eine Menge von 150 Kubikmeter nicht überschreiten darf. Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden. Da kleinere Tiere gerne Schutz im dichten Geäst des aufgetürmten Pflanzenschnitts suchen, ist es unbedingt erforderlich, diesen vor dem Anzünden umzuschichten, damit sie die Möglichkeit zur Flucht haben. So bleibt gewährleistet, dass die sonst gefährdeten Tiere wohlbehütet das nächste Osterfest erleben.

Es dürfen keine flüssigen Brennstoffe eingesetzt werden. Personen und benachbarte Grundstücke dürfen durch Rauch und Funkenflug nicht gefährdet werden. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten; eine Brandsicherheitswache ist zu stellen.

Nach dem Osterfeuer


Die Verbrennungsrückstände und gegebenenfalls aussortierte Abfälle sind innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen. Brennverbot besteht bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste).

Außerdem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter für die ordnungsgemäße Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich ist und er die entstandenen Kosten zu erstatten hat, wenn bei den durchzuführenden Überprüfungen der einzuhaltenden Bestimmungen Mängel festgestellt werden.

Ein bisher nicht gemeldetes Osterfeuer muss schriftlich beim Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter angezeigt werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Nummer 05341 / 839-4098, per Mail umwelt@stadt.salzgitter.de sowie im Internet unter www.salzgitter.de.


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