Dienstpläne nicht eingehalten - Heliosklinikum muss zahlen

von Nino Milizia


Das Klinikum soll gegen eine Unterlassungsverpflichtung
 verstoßen haben. Archivfoto: Alexander Panknin
Das Klinikum soll gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen haben. Archivfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Am 3. November 2009 war das Heliosklinikum vom Arbeitsgericht dazu aufgerufen worden, es zu unterlassen, Beschäftigte anders einzusetzen als es im Dienstplan vorgesehen war. Dagegen soll das Klinikum in 2014 und 2015 in 27 Fällen verstoßen haben und nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 135.000 Euro zahlen, so Lutz Bertram vom Arbeitsgericht auf Anfrage unserer Zeitung.


Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig setzte am 4. April in einem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das Heliosklinikum Salzgitter auf Antrag des Betriebsrats des Klinikums das Ordnungsgeld (5.000 Euro je Verstoß) fest. Der Beschluss sei jedoch nicht rechtskräftig, da das Klinikum noch die Möglichkeit habe, gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen, so Bertram.

Sollte das Klinikum davon Gebrauch machen, habe zunächst das Arbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob man der Ansicht des Klinikums folge. Sollte das Arbeitsgericht allerdings anders entscheiden, werde die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen zur Entscheidung vorgelegt.


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