Urteil im Bestatterin-Prozess: 6.000 Euro Strafe

von Antonia Henker


Eine Entscheidung im Fall der Bestatterin aus Salzgitter-Lebenstedt wurde am Morgen auf 12 Uhr verschoben. Archivfoto: Alexander Panknin
Eine Entscheidung im Fall der Bestatterin aus Salzgitter-Lebenstedt wurde am Morgen auf 12 Uhr verschoben. Archivfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter/Braunschweig. Am heutigen Freitagvormittag hielten im Braunschweiger Landgericht die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung im Prozess um die 42-jährige Bestatterin aus Lebenstedt ihre Schlussplädoyers. Während die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe forderte, plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Eine Entscheidung wurde vom Gericht auf die Mittagszeit verschoben.


Der Bestatterin wurde ursprünglich gewerbsmäßiger Betrug in 265 Fällen vorgeworfen. Zwischen 2012 und 2014 habe sie für Einäscherungssärge, die in der Einäscherungspauschale des Krematoriums enthalten waren, noch ein zweites Mal bei den trauernden Angehörigen abkassiert.

Staatsanwältin: "Moralisch zutiefst verwerflich"


Die Staatsanwaltschaft sprach von 224 Fällen, in denen dieses Vorgehen erwiesen sei, und war sich sicher, dass die 42-Jährige davon gewusst habe, dass sie die Särge zweimal in Rechnung gestellt habe. Es sei zwar nicht klar, wer die Absprachen in dem Zeitraum besprochen habe, ob die Angeklagte oder ihr damaliger Ehemann, für die Staatsanwältin bliebdie Schuld der Frau klar. Fest stünde, dass seit September 2008 keine gesonderten Rechnungen für die Einäscherungssärge erstellt worden wären und es sogar eine Erhöhung der Pauschale gegeben habe. In den 224 Fällen habe sich die Angeklagte eine Summe von 107.460 Euro erschlichen. Wegen der langen Dauer der Tatbegehung, der Ausnutzung der trauernden Opfer und der hohen kriminellen Energie forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.

Verteidigung fordert Freispruch


Der Verteidiger widersprach der Einschätzung der Staatsanwaltschaft vehement: Eine bewusste doppelte Abrechnung habe es durch seine Mandantin nicht gegeben. In der Hauptverhandlung sei auch nicht geklärt worden, dass die Angeklagte von den Absprachen zwischen ihrem Ex-Mann und dem Krematoriumsbetreiber gewusst habe. Das sei lediglich eine Vermutung der Staatsanwältin: "Mit Vermutungen kann nicht gearbeitet werden". Die fünf befragten Zeugen hätten zudem sehr unterschiedliche Aussagen getätigt, die zum Teil überhaupt nicht belastend für die Angeklagte seien. Der Ex-Mann und der Krematoriumsbetreiber hätten sich in Widersprüche verstrickt, die den Verteidiger stark an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln lassen. Ein aktiver Betrug oder eine bewusste Täuschung der Hinterbliebenen könne nicht nachgewiesen werden und so plädierte er für einen Freispruch.

Beitrag aktualisiert um 16.30:

Das Urteil des Gerichts steht nun fest: Die Bestatterin wird zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Damit wird angenommen, dass sie von den doppelten Abrechnungen gewusst habe. Allerdings ging das Gericht nicht von den 435 Euro aus, die von der Staatsanwaltschaft veranschlagt worden waren, und auch nicht von den 224 zu beachtenden Fällen, sondern von 75 Euro und 465 Fällen. Das war genau die Summe, die die Trauernden für einen Sarg an das Bestattungsinstitut und das Krematorium zahlten.

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