Fehlender Umweltbericht verhindert Baugebiet Schölke vorerst

von Nino Milizia


Baugebiet "An der Schölke". Plan: Stadt Braunschweig
Baugebiet "An der Schölke". Plan: Stadt Braunschweig

Braunschweig. Die klagenden Anwohner des geplanten Baugebiets "An der Schölke" dürfen jubeln. Laut Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg unterlief der Verwaltung bei der Bauplanung ein schwerwiegender Verfahrensfehler. Der Bebauungsplan ist somit außer Vollzug gesetzt.


Die Verwaltung stolpert nach Ansicht des OVG über einen fehlenden Umweltbericht. Zwar wurde der monierte Hochwasser- und Lärmschutz nicht als problematisch angesehen, doch heißt es im Gerichtsbeschluss: "Allerdings durfte der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren als „Maßnahme der Innenentwicklung“ erlassen werden." Dies bedeutet, dass innerstädtische Bebauung keinen Umweltbericht benötigt und ein beschleunigtes Verfahren zulässig ist. Das geplante Baugebiet ist jedoch nicht vollständig von Bebauung umgeben, ein Umweltbericht somit zwingend erforderlich: "Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe stellt die Planung keine Maßnahme der Innenentwicklung dar...".

Weiter heißt es: "Die Wahl des beschleunigten Verfahrens statt des gebotenen Regelverfahrens hat dazu geführt, dass es die Antragsgegnerin (die Stadtverwaltung; Anmerkung der Redaktion) verfahrensfehlerhaft unterlassen hat, eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen, der als Teil der Begründung mit dem Entwurf öffentlich auszulegen und der Begründung beizufügen ist. Diese Fehler sind beachtlich." Verwunderlich ist dabei, dass bereits innerhalb eines Normenkontrolleilverfahrens am 27. April 2017 auf das Fehlen eines Umweltberichts hingewiesen worden sei, die Verwaltung jedoch nicht darauf reagiert habe.

Weitere Abwägungsfehler sieht das Gericht jedoch nicht, so dass die Umsetzung des Baugebiets sich aller Voraussicht nach nur verzögern wird. Der Verwaltung obliegt es nun, ihr Versäumnis nachzuholen, daran ist jedenfalls nicht zu rütteln, heißt es im Beschluss nämlich abschließend: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."


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