Genderneutrale Hymne: Das sagen die Gleichstellungsbeauftragten

von Eva Sorembik


Anlässlich des Internationalen Frauentags hatte die Gleichstellungsbeauftragte eine Änderung der Nationalhymne vorgeschlagen. Symbolfoto: Anke Donner
Anlässlich des Internationalen Frauentags hatte die Gleichstellungsbeauftragte eine Änderung der Nationalhymne vorgeschlagen. Symbolfoto: Anke Donner

Region. Nach Medienberichten hat die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesfamilienministeriums Kristin Rose-Möhring anlässlich des Internationalen Frauentags den Vorschlag, den Text der Nationalhymne geschlechterneutral zu gestalten. "Vaterland" sollte durch "Heimatland" ersetzt werden und statt "brüderlich" sollte es "couragiert" heißen.


regionalHeute.de hat bei den Gleichstellungsbeauftragten der Region nachgefragt, was sie von den vorgeschlagenen Änderungen halten.

Beate Ebeling, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wolfsburg, sagte hierzu:
"Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass geschlechtergerecht gesprochen und geschrieben wird, denn Sprache macht Bilder im Kopf. Deshalb ist es ein wichtiges Thema um Gleichberechtigung zu gewährleisten und dies vor allem in Blick auf die Zukunft: Wie sprechen wir heute, wie wird künftig gesprochen und geschrieben. Es muss das richtige Augenmaß dabei sein. Von daher wäre es für mich nicht die erste Priorität, historische Sprache und Texte zu verändern. Ich finde, man muss diese Texte immer im Kontext der jeweiligen Zeit betrachten und dann kann man vieles, was wir heute anders bewerten, auch besser einordnen. Wenn jemand den Text ändern möchte, könnte ich damit leben. Es ist für mich aber nicht zwingend, dass wir es tun müssen."

Dieser Ansicht schließt sich auch Vera Tietz, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar, an. Sie gibt darüber hinaus zu bedenken, dass im Hinblick auf eine Änderung auch Urheberrechte zu berücksichtigen seien.

Marion Lenz, Gleichstellungsbeauftragte der StadtBraunschweig, sagte:
"In diesem Jahr nutzen wir den Internationalen Frauentag, um auf 100 Jahre Frauenwahlrecht hinzuweisen. Es war ein langer Weg, bis Frauen das Wahlrecht erhielten. Gleichberechtigt waren sie deshalb noch lange nicht. Es war und ist eine stetige Auseinandersetzung nötig, um Rollenklischees in den Köpfen der Menschen zu verändern. Dazu ist Sprache ein wichtiges Instrument. Die Nationalhymne stammt aus einer Zeit, in der Frauen keine gleichwertigen Bürgerinnen waren. Ich denke, die aktuelle Version erinnert Frauen stetig daran, dass sie eben nicht mit gemeint waren. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten im Bundesfamilienministerium. Auch die Forderung nach dem Frauenwahlrecht war vor hundert Jahren sehr umstritten. Und stünde in der Nationalhymne "schwesterlich" würden wahrscheinlich viele Menschen den Text als zu einseitig empfinden...."

Gifhorns Landrat Dr. Andreas Ebel meint dazu: "Die Hymne ist historisch und mit der Gründung des Staates eng verbunden. Ich finde, der Wortlaut kann so bleiben wie er ist."


Silke Tödter, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Peine sagte:
Sprache und Gesellschaft beeinflussen einander, denn Sprache reflektiert und prägt unser Bewusstsein und die Wahrnehmung.

Wenn Frauen und Männer in der Sprache sichtbar sind, werden auch beide Geschlechter gesellschaftlich wahrgenommen.

Seit über 30 Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland über einen nicht diskriminierenden Sprachgebrauch diskutiert. Spätestens seit der UNESCO- Resolution

von 1987 zur Sichtbarmachung von Frauen in der Sprache gab es erste Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter. Die meisten Bundesländer und auch Kommunen haben Sprachleitfäden für die geschlechtergerechte Sprache erarbeitet, der Landkreis Peine 1993.

Um den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Geschlechter gerecht zu werden, bedarf es vieler Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen. Sprache ist eine davon.

Sprache als Spiegel einer Gesellschaft ist nicht nur Abbild oder Reflexion der Wirklichkeit, sondern bestimmt diese.

Deshalb unterstütze ich den Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten im Bundesfamilienministerium. Die Nationalhymne entstand in einer längst vergangenen Zeit- heute haben wir den Artikel 3 des Grundgesetzes, das Frauenwahlrecht und mehr. Es wird also Zeit, dass sich die geschlechtergerechte Sprache auch in der Nationalhymne wiederfindet so wie in Österreich und Kanada.




Soweit uns weitere Stellungnahmen vorliegen, werden wir diese ergänzen.


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