Gewerkschaft moniert: In Salzgitter 81 Prozent aller Teilzeit-Jobs in Frauenhand


Mit oder ohne – dieser kleine Unterschied macht sich noch immer im Portemonnaie bemerkbar. Zum Internationalen Frauentag fordert die Gewerkschaft NGG die Politik auf, ein Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeiten zu garantieren – egal für welches Geschlecht.
Foto: Tobias Seifert/NGG
Mit oder ohne – dieser kleine Unterschied macht sich noch immer im Portemonnaie bemerkbar. Zum Internationalen Frauentag fordert die Gewerkschaft NGG die Politik auf, ein Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeiten zu garantieren – egal für welches Geschlecht. Foto: Tobias Seifert/NGG | Foto: Tobias Seifert/NGG

Salzgitter. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen in Salzgitter weit entfernt. Zum Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu tun.


Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen im Schnitt für dieselbe Tätigkeit noch immer sieben Prozent weniger als Männer – andere Faktoren wie niedrigere Arbeitszeiten nicht mitgerechnet. Nach Einschätzung von Gewerkschaftssekretärin Anke Siedentop ist dieser reine „Gender Pay Gap“ in vielen Branchen in Salzgitter sogar noch deutlich größer.

„Frauen bekommen aber nicht nur einen geringeren Stundenlohn. Sie arbeiten auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs“, betont Siedentop. So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 81 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten in der Stadt weiblich. Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil dort mit 63 Prozent hoch. Siedentop: „Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren. Wegen niedriger Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Stütze vom Staat angewiesen. Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil der Frauen mit leeren Händen da.“

Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik. „Das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist dabei ein erster wichtiger Schritt“, sagt Siedentop. Allerdings soll nach dem Gesetz der individuelle Anspruch darauf zu erfahren, was der Rest der Belegschaft verdient, auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben. „Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien in Salzgitter greift das Gesetz damit zu kurz“, so die Gewerkschafterin. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit.

Im vergangenen Jahr hat die NGG darum die „Initiative Lohngerechtigkeit“ gestartet. Unter dem Motto „Was uns zusteht“ prüft die Gewerkschaft bundesweit 3.500 Tarifverträge auf Diskriminierung bei Lohn und Gehalt. Mit dem Ergebnis, so Siedentop, werde man die Politik konfrontieren: „Denn Mann oder Frau – dieser Unterscheid darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen.“


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