Keine Freiheitsstrafe für den Bad Harzburger Feuerteufel

von Nino Milizia


Das Landgericht verurteilte den Brandstifter zu einer Bewährungsstrafe. Archivfoto: Anke Donner
Das Landgericht verurteilte den Brandstifter zu einer Bewährungsstrafe. Archivfoto: Anke Donner

Bad Harzburg/Braunschweig. Am gestrigen Montag fand der Prozess um den 20-jährigen Brandstifter, der im vergangenen Jahr in zwölf Fällen Feuer gelegt hatte, am Landgericht Braunschweig ein für den Angeklagten erfreuliches Ende. Wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilte, wurde das ehemalige Mitglied der Feuerwehr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


Rechtlich gesehen wurde der Bad Harzburger nach Paragraf 63 (Forensische Psychiatrie/„Maßregelvollzug“) auf Bewährung für drei Jahre verurteilt. Für die Brandstiftung und Sachbeschädigung in mehreren Fällen hatte sich der Angeklagte schuldig und reuig gezeigt. Ihm entgegen kam der Umstand, dass im Sinne des Jugendstrafrechts geurteilt wurde, da ihm das Gericht eine nicht entsprechende Reife attestierte. Somit wird der junge Mann nicht stationär in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, sondern muss sich lediglich in regelmäßigen Abständen in eine ambulante Therapie begeben.

Am 11. Juli 2017 hatte der selbst als Feuerwehrmann aktive Bad Harzburger unter anderem ein leerstehendes dreistöckiges Fachwerkhaus aufgesucht, um es in Brand zu setzen. Nach Überklettern einer Mauer hatte er zwei Liter Benzin über einen Stapel Holzpaletten gegossen. Anschließend hatte er die Paletten mit angebranntem Papier zum Brennen gebracht. Das Fachwerkhaus und der Dachstuhl brannten völlig aus. Der Sachschaden beträgt über 500.000 Euro.

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