Vorerst Abwarten: Keine Veränderungen "An der Zuckerfabrik"

von Antonia Henker


Eine Entscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre für Salzgitter-Barum "An der Zuckerfabrik" fällt Ende August im Rat. Foto: Stadt Salzgitter
Eine Entscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre für Salzgitter-Barum "An der Zuckerfabrik" fällt Ende August im Rat. Foto: Stadt Salzgitter | Foto: Stadt Lebenstedt

Salzgitter. Eine bisher bestehende Veränderungssperre in Salzgitter-Barum "An der Zuckerfabrik" soll verlängert werden, damit erforderliche Gutachten für das Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden können.


Das Gelände der stillgelegten Zuckerfabrik Barum wird für eine industrielle Nutzung nicht mehr benötigt und soll für Wohnbebauung benutzt werden. Am 28. Oktober 2015 war eine Satzung für zwei Jahre in Kraft getreten, die die Rückstellung eines Bauantrags für den Bereich "An der Zuckerfabrik" vorsah.

Die Veränderungssperre gilt noch bis zum 28. September 2017. Diese Frist kann nun verlängert werden. Dies wird auch notwendig, da für den Bebauungsplan erforderliche Gutachten zum Oberboden, zu Schallimmissionen, zu Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und zum Artenschutz derzeit noch in Bearbeitung sind und voraussichtlich erst Mitte Oktober fertiggestellt werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können zugelassen werden, wenn keine öffentlichen Belange vorliegen.


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