Land setzt Zuzugsbeschränkung für Salzgitter um

von Eva Sorembik


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Salzgitter. Nun ist es fix. Mit einem Runderlass hat das Land Niedersachsen am Montag nun die für Salzgitter angekündigte Zuzugssperre für Flüchtlinge erlassen.


Wer als Flüchtling anerkannt ist, kann in Niedersachsen seinen Wohnsitz frei wählen. Diese Wahlfreiheit gilt in Niedersachsen weiterhin, außer in Salzgitter. Nachdem sich in den vergangenen Monaten sehr viele Flüchtlingen für Salzgitter als ihre neue Heimatstadt entschieden haben, gilt ab sofort für die Stadt ein Zuzugsstopp. Konkret bedeutet dies, dass Flüchtlinge ihren Wohnsitz nicht mehr in der Stadt nehmen können. Mit der Regelung soll eine weitere Ballung von Flüchtlingen vermieden werden.

Als Begründung führt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport aus, dass "aufgrund aktueller Entwicklungen im Bereich der Binnenmigration" es erforderlich geworden sei, künftig von einer Wohnsitzregelung für Flüchtlinge Gebrauch zu machen. Hierbei wird Bezug genommen auf die Regelung im Aufenthaltsgesetz, wonach Flüchtlingen zur Vermeidung von sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung für maximal drei Jahre verpflichtet werden werden, ihren Wohnsitz nicht an einem bestimmten Ort zu nehmen, wenn insbesondere zu erwarten ist, dass sie Deutsch dort nicht als wesentliche Verkehrssprache nutzen werden.

Gefahr der sozialen und gesellschaftlichen Ausgrenzung steigt


Laut den Ausführungen des Innenministeriums zu dem Runderlass bestehe angesichts der Vielzahl von Flüchtlingen, die schon ihren Wohnsitz in Salzgitter innehaben, bereits jetzt die Gefahr sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Bei den noch zu erwartenden Flüchtlingen vergrößere sich diese Gefahr, weil die Neuankömmlinge bereits gefügte Strukturen der jeweiligen Heimatnationen vorfinden, die eine Partizipation und Teilhabe in der aufnehmenden Gesellschaft aus verschiedenen Gründen erschweren würden.

In Salzgitter lebennach Angaben der Stadt aktuell rund 5.400 Flüchtlinge, insgesamt liege Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bei 36, 1 Prozent. Einzelne Quartiere würden sogar einen Anteil zwischen 43,3 und 59,1 Prozent aufweisen. Diesverstärke die Segregationstendenzen, indem immer mehr „Altbewohner“ versuchen wegzuziehen. Durch den hohen Ausländeranteilbestehe für neuhinzuziehende Personen weder die Notwendigkeit noch der Anreiz, eventuell bereits vorhandene Deutschkenntnisse einzusetzen und durch Übung zu vertiefen. Im Einzelhandel und bei den Dienstleistern vor Ort würdenverstärkt die verschiedenen Sprachen und Dialekte der Hinzugezogenen wahrgenommen werden. Das Umfeld passesich in Wort und Schrift bereits den Flüchtlingen an. Keine Ausnahmeerscheinung seien die vermehrt auftretenden fremden Schriftzeichen in den Schaufenstern, so die Schilderung der aktuellen Situation in Salzgitter.

Die Zuzugsbeschränkung soll vorerst für ein Jahr gelten. Danach will das Innenministerium erneut überprüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen.


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