MBS fordern Mindestabstand von 50 Metern für Spielhallen

von Antonia Henker


Eine Senkung des Mindestabstands von 500 auf 50 Meter zwischen Spielhallen soll Schadensersatzansprüche
 an die Stadt mindern. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Eine Senkung des Mindestabstands von 500 auf 50 Meter zwischen Spielhallen soll Schadensersatzansprüche an die Stadt mindern. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Salzgitter. In einem Antrag der Mündigen Bürger Salzgitters (MBS) wird ein Mindestabstand von 50 Metern zwischen Spielhallen gefordert. Der Antrag wird zunächst im Verwaltungsausschuss am Mittwoch und dann im Rat am Donnerstag diskutiert.


Diese Regelung solle dann für zweieinhalb Jahre bis zum 31. Dezember 2019 gelten, heißt es im Antrag. In der Begründung des Antrags heißt es weiter, dass das Land die Schließung von Spielhallen erst dann vollziehen würde, wenn der Klageweg ausgeschöpft sei. Dieses Vorhaben habe sich aber als falsch erwiesen, so die MBS. Um nun Schadensersatzansprüche an die Stadt gering zu halten, solle der Mindestabstand von 500 auf 50 Meter verringert werden, so der Vorschlag der MBS.

Einnahmen, die über den Ansatz des Haushalts 2017 anfallen, sollen dann ab 2018 jährlich für Projekte verwendet werden: 15 Prozent würden dann in die Suchtprävention mit dem Schwerpunkt Spielsucht fließen und 35 Prozent in die Einrichtung von Sonderfonds für nachhaltige energetische Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Dreifachverglasung.

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