Nach Party-Bluttat: Warum "nur" gefährliche Körperverletzung?

von Jonas Walter


Die Facebook-Reaktionen auf die Ermittlung. Foto: Aktuell24(BM)/Facebook
Die Facebook-Reaktionen auf die Ermittlung. Foto: Aktuell24(BM)/Facebook

Braunschweig. Nach dem abgegebenen Schuss auf einen 27-jährigen am Wochenende vor einer Braunschweiger Diskothek ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 22-Jährigen, der bereits in U-Haft sitzt. Bei Facebook kritisierten darauf viele Leser, dass dieses Strafmaß zu gering ausfiele. Über die Hintergründe dazu, fragten wir Staatsanwältin Julia Meyer.


Die Erste Staatsanwältin begründete den Schritt auf Anfrage von regionalHeute.de wie folgt: "Nach derzeitigem Sachstand sind die Beweggründe, dafür dass der Beschuldigte nicht mehr als einmal geschossen hat, nicht abschließend geklärt. Deshalb besteht derzeit nur ein dringender Tatverdacht einer gefährliche Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz."

Auf erneute Anfrage unsererseits, welche Hintergründe zur Ermittlung wegen gefährlicher Körperverletzung, statt wie anfangs von der Polizei angenommen versuchtem Totschlag, geführt haben, bekamen wir folgende Stellungnahme: "Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen - die zum einen noch sehr frisch sind und zum anderen nicht beeinflusst werden sollen - kann ich die Details Ihrer Nachfragen derzeit nicht beantworten."

Hintergrund


Der Schütze hatte am vergangenen Samstag seinem Opfer mit einer großkalibrigen Pistole seinem Opfer ins Bein geschossen. Es handele sich nach Vermutungen der Ermittlungsbehörden wahrscheinlich um eine Beziehungstat. Auf gefährliche Körperverletzung stehtein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Zusätzlich würde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

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