Schacht-Konrad-Kritik: Bundesamt für Strahlenschutz wehrt sich

von Nino Milizia


Die Fertigstellung wurde auf 2022 terminiert. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die Fertigstellung wurde auf 2022 terminiert. Symbolfoto: Alexander Panknin

Salzgitter. Der Bundesrechnungshof hatte zuletzt Kosten und Dauer des Umbaus am Schacht Konrad kritisiert und dem Bundesumweltministerium vorgeworfen, das Projekt nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben. Das Bundesamt für Strahlenschutz äußerte sich nun zu den Vorwürfen.


In einer öffentlichen Stellungnahme schlüsselte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nun die Kompetenzen innerhalb des Projekts auf: "1984 hatte die Bundesregierung die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH (DBE) mit der "Planung und Errichtung der Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" beauftragt und ihr im Rahmen eines unkündbaren Kooperationsvertrags vertraglich eine Monopolstellung für diese Aufgaben eingeräumt. Das damals neugegründete BfS musste 1989 in den Kooperationsvertrag eintreten und war bis dato an die DBE gebunden. Während dem BfS die Aufgabe des Betreibers und Bauherrn oblag, führt die DBE bislang die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Die DBE ist für die Gesamtkoordination des Bauablaufs und für die Ausführungsplanung zuständig. Laut Vertrag ist es Aufgabe der DBE, die Ablauf-, Zeit- und Kostenplanung für die Errichtung des Endlagers Konrad aufzustellen. Das BfS hatte dabei keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft des Unternehmens. Die DBE gibt seit 2013 als Fertigstellungstermin für Schacht Konrad das Jahr 2022 an. Das BfS hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass dieser Termin einzuhalten ist und ihr dabei seine Unterstützung angeboten."

Kooperationsvertrag ließ dem BfS keine Wahlmöglichkeit


Der Bundesrechnungshof habe somit mit seinen Bemerkungen die Rahmenbedingungen "an einigen Punkten nicht zutreffend oder vollständig dargestellt." So stört sich unter anderem das BfS an folgender Aussage: "Das Bundesamt durfte sich privater Dritter bedienen, um seine Aufgaben zu erfüllen." Richtig sei, dass das BfS sich bei Betrieb, Errichtung und Stilllegung einer Dritten und konkret der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb eines Endlagers mbH (DBE) bedienen musste. Auf die problematische Struktur habe das BfS den Bundesrechnungshof bereits im Juli 2005 hingewiesen.

Ein weiterer Punkt, der dem BfS übel aufstößt, ist folgender: "Im Jahr 2008 beauftragte es (das BfS) die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in einem ehemaligen Bergwerk zu errichten." Hier habe das BfS gar keine Wahlmöglichkeit gehabt, da sie sich an den geltenden Kooperationsvertrag zu halten hatte.

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