Trinkwasser-Grenzwert ist für die BGE maßgeblich


Seit 1988 dringt Grundwasser in die Schachtanlage Asse ein. Foto: privat
Seit 1988 dringt Grundwasser in die Schachtanlage Asse ein. Foto: privat | Foto: privat

Salzgitter. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat ihren Einleitungsantrag für das Bergwerk Bergmannssegen Hugo bei Sehnde noch einmal geändert. Anstatt die rechtlich zulässigen Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung anzuwenden, will die BGE nur dann Salzlaugen aus der Schachtanlage Asse in das Bergwerk einleiten, wenn die Grenzwerte unterhalb der Werte der Trinkwasserverordnung bleiben. Dies teilt die BGE in einer Pressemitteilung mit.


Darauf hatte sich die BGE ohnehin selbstverpflichtet. Nun hat sie auf Anregung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen den Einleitungsantrag angepasst. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Ursula Heinen-Esser, sagt: "Wir haben uns von Beginn an verpflichtet, die Genehmigung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es uns gelingt, mit den Asse-Laugen auch weiterhin unterhalb des Trinkwasser-Grenzwertes zu bleiben. Eine Einleitung kontaminierter Lösungen wird es zu keinem Zeitpunkt geben, eine solche Einleitung ist gesetzlich untersagt."

Bevor das Zutrittswasser abgegeben wird, wird es auf radioaktive Stoffe untersucht. Jede Lieferung wird kontrolliert. Leitnuklide sind Tritium und Cäsium-137. Die Messung erfolgt im Rahmen eines Freigabeverfahrens nach § 29 der Strahlenschutzverordnung. Erst wenn in diesem Freigabeverfahren die radiologische Unbedenklichkeit nachgewiesen ist, dürfen die Laugen abgegeben werden. Zusätzlich werden alle drei Monate Proben auf sämtliche Bestandteile untersucht. Die Analyse von Spurenelementen soll kleinste Veränderungen in der Zusammensetzung der Lösung anzeigen.

Die Messungen zeigen, dass die Tritiumkonzentration weit unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung liegt. Die Trinkwasserverordnung schreibt einen Grenzwert von 100 Becquerel pro Liter vor (1 Becquerel = 1 Kernzerfall pro Sekunde) vor. Die abzugebenden Zutrittswässer weisen eine Tritiumkonzentration von 2 bis 5 Becquerel pro Liter auf. Cäsium-137 wurde nicht nachgewiesen.

Die Messwerte werden regelmäßig veröffentlicht. Zu finden sind diese auf der Internetseite: https:www.bge.de/de/meldungen/2018/1/asse-messwerte-der-abtransportierten-zutrittswaesser-2017/

Zum Hintergrund:


Seit 1988 dringt Grundwasser in die Schachtanlage Asse ein. Aktuell sind es rund 12.500 Liter Salzwasser (Lauge) am Tag, von denen rund 11.500 Liter auf der 658-Meter-Ebene rund 100 Meter oberhalb der radioaktiven Abfälle aufgefangen und von dort abgepumpt werden. Diese Salzlösungen haben keinen Kontakt mit dem radioaktiven Abfall und müssen entsorgt werden. Bis Ende 2016 erfolgte die Einleitung in das Bergwerk Mariaglück bei Höfer im Landkreis Celle. Derzeit werden die Zutrittslösungen industriell weiterverwertet. Hauptabnehmer der Zutrittslösung ist derzeit ein Industrieunternehmen, welches die Steinsalz-Lösung als Ausgangsstoff für weitere Produktionsprozesse nutzt. Das Bergwerk Bergmannssegen Hugo ist die Notfalloption, falls der Abnehmer die Lauge produktionsbedingt nicht annehmen kann, oder wenn mehr Salzwasser in die Grube eindringen sollte.

Die BGE habeschon in Schreiben an die Bürgerinitiative und bei einer Erläuterung der Pläne im Umweltausschuss der Stadt Sehnde angeboten, dass die Stadt oder eine Gruppierung von Bürgerinnen und Bürgern selbst ein Institut ihres Vertrauens beauftragen können, um eigene Messungen der Laugen vorzunehmen. Das Angebot steht weiter: Die BGE würde diese Kosten übernehmen.

Die BGE unternehme laut eigener Aussage alles, damit der Notfall in der Schachanlage Asse II nicht eintritt, um die Rückholung der radioaktiven Abfälle nicht zu gefährden. Aber dieser Notfall sei eben auch nicht ausgeschlossen. Die BGE müsse darauf vorbereitet sein.


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