Urteil: 10 Jahre Knast für Gebhardshagener Messerstecher

von Marian Hackert


Vor dem Landgericht Braunschweig fiel heute das Urteil gegen Gebhardshagener Messerstecher. Foto: Anke Donner
Vor dem Landgericht Braunschweig fiel heute das Urteil gegen Gebhardshagener Messerstecher. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Salzgitter-Gebhardshagen. Im Prozess um den Messerstecher von Gebhardshagen ist das Urteil gefallen. Laut Medienberichten wurde der 56-Jährige, der nach einem Streit einen 30-jährigen Mann niedergestochen hatte, der später im Krankenhaus verstarb, vom Landgericht Braunschweig zu zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.


Laut Anklage habe sich der Angeklagte am späten Abend des 25. Mai in einer Gaststätte in Salzgitter aufgehalten. In Folge erheblicher Alkoholisierung – der Mann wies eine Blutalkoholkonzentration von rund zwei Promille auf – sei es zu einem Streit mit einem weiblichen Gast gekommen. Daraufhin sei er zum Verlassen der Gaststätte aufgefordert worden, unter anderemvon dem späteren Opfer.

Zunächst habe der Angeklagte die Gaststätte verlassen, sei aber kurze Zeit später mit einem Messer ausgestattet in die Gaststätte zurückgekehrt. Nachdem er sich vergewissert habe, dass es sich um die Person handele, die ihn zuvor geschubst haben sollte, habe er das Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge aus seinem Hosenbund gezogen und von hinten dreimal tief in die linke Körperseite des Opfers gestochen. Das überraschte Opfer sei dabei an der Niere, den Nierenkapseln und am Zwerchfell verletzt worden. In Folge der Verletzungen sei eine Notoperation des Opfers erforderlich gewesen. Am 8. Juni sei das Opfer nach einem akuten Herzversagen aufgrund einer Lungenembolie verstorben. Laut Medienberichten sah das Gericht es jedoch als erwiesen an, dass der Täter den späteren Tod des Opfers in Kauf genommen habe.

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