Zoll-Kontrolle nahm 171 Bauunternehmen unter die Lupe


Der Zoll Braunschweig kontrollierte in der der vergangenen Woche 171 Bauunternehmen. Foto:  Alec Pein
Der Zoll Braunschweig kontrollierte in der der vergangenen Woche 171 Bauunternehmen. Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein

Region. Der Zoll ist in der vergangenen Woche im Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig bei der Prüfung von 171 Bauunternehmen mit 398 Bauarbeitern auf 118 Verdachtsfälle gestoßen. Dies teilte das Hauptzollamt am Montag mit.


Ob Nördliches Ringgebiet in Braunschweig, entlang der Leine in Göttingen oder rund um den Campus in Hildesheim: Überall in der Region des Hauptzollamts Braunschweig wird zurzeit kräftig gebaut; also wurden die Baustellen von Göttingen bis Gifhorn vom Zoll schwerpunktmäßig geprüft. Mit 73 Einsatzkräften kontrollierte der Zoll an einem Tag 171 Bauunternehmen mit 398 Bauarbeitern. Doch diesem Kontrolltag werden viele Bürotage folgen, weil in 118 Fällen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nötig war. Die Mehrheit davon (61 Fälle) betrifft die sogenannte "Scheinselbstständigkeit". "Vereinfacht gesagt, liegt Scheinselbstständigkeit immer dann vor, wenn auf dem Papier aus dem Chef ein Kunde wird, aber in der Realität der Chef, der Chef bleibt", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Hinweise dafür, dass es sich nicht um echte Selbstständige handelt, liegen immer dann vor, wenn eine Person hinsichtlich der Arbeitsabläufe weisungsgebunden ist - ihr also zum Beispiel feste Arbeits- und Urlaubszeiten vorgegeben werden.

Ein Grund, warum Scheinselbstständigkeit genutzt wird, liegt in dem Versuch, Personalkosten zu drücken: "Da versuchen Arbeitgeber auf illegale Weise das für sich jeweils Beste aus den zwei Arbeitswelten der Selbstständigen und Angestellten herauszuholen", erläutert Zolloberinspektor Löhde. Denn im Gegensatz zu klassischen Arbeitnehmern muss bei selbstständigen Subunternehmern grundsätzlich nur für das fertige Werk gezahlt werden. Mindestlöhne gelten für (echte) Selbstständige nicht und für Sozialversicherungsbeiträge sind sie selbst zuständig, dafür arbeiten sie eigentlich frei, ohne Chef - auf Wunsch, nicht auf Weisung.

In 34 Fällen geht man dem Verdacht auf Mindestlohnverstöße nach - immerhin liegt der Mindestlohn im Baugewerbe bei mindestens 11,75 Euro pro Stunde und damit mehr als 30 Prozent über dem allgemeinen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Die Übrigen 23 Fälle verteilen sich auf mögliche andere Verstöße wie etwa die illegale Beschäftigung von Ausländern oder Leistungsmissbrauch.


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